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Die Kirchgemeinde Cham-Hünenberg umfasst die Pfarreien der politischen Gemeinden Cham und Hünenberg.

Die Aufgaben der Kirchgemeinde sind im Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) 171.1 festgelegt.
Der Kirchenrat verwaltet als Exekutive der Kirchgemeinde Cham-Hünenberg das Kirchen- und Pfrundgut, baut und unterhält Gebäude und Anlagen und stellt die für die Seelsorge und für die kirchlichen Aufgaben der Gemeinde und ihrer Religionsgemeinschaft erforderlichen Mittel bereit. Mindestens zweimal jährlich wird eine Kirchgemeindeversammlung einberufen.

Die Ratsmitglieder werden alle vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt. Die Pfarrer oder Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen beider Pfarreien sind von Amtes wegen Mitglieder des Kirchenrates.

Der Geschäftsstelle obliegt gemeinsam mit dem Kirchenrat die Verwaltung der Kirchgemeinde.

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