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23.02.2021, 08.59

Die geltende Corona-Regel für Gottesdienste
(gemäss Bistum Basel, 24.6.2021)

Religiöse Feiern dürfen mit bis zu 1000 Personen durchgeführt werden, allerdings beschränkt auf zwei Drittel der Kapazität (in unserer Pfarrkirche sind das 533), mit Sitzpflicht für die Gottesdienstbesucher/-innen (der Kommuniongang ist dabei zulässig). Es gilt in Innenbereichen eine Maskentragpflicht.

Die Gottesdienstbesucher/-innen verteilen sich in der Kirche so, dass der Abstand von anderthalb Metern eingehalten wird; davon ausgenommen sind Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben.

An Stelle der markierten Sitzplätze reicht eine Information beim Eingang, die auf die Abstandsregeln und die Maskentragpflicht hinweist. Mit Maske kann weiterhin im Gottesdienst gesungen werden.